Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ausleihe der Verleihboxen des zdi-Schülerlabors im Naturwissenschaftlichen Zentrum (NTZ) des Kreises Unna
Buchung
Die Buchung der Ausleihmaterialien erfolgt über das Online-Buchungssystem der Website der Stiftung Weiterbildung und wird per Email bestätigt. Der Ausleihvertrag kommt mit der Unterschrift auf die Ausleihquittung (siehe unten) zustande. Vertragspartner sind die Stiftung Weiterbildung und die entleihende Einzelperson (im folgenden Lehrkraft). Zur Ausleihe berechtigt sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen im Kreis Unna unterrichten.
Die Buchung muss mindestens 10 Werktage im Voraus erfolgen.
Die Ausleihe erfolgt jeweils für ganze Kalenderwochen.
Die maximale Leihdauer beträgt drei Wochen.
Die Verleihboxen werden jeweils von eine*e Mitarbeiter*in der Wirtschaftsförderung Kreis Unna übergeben. Bei Übergabe ist eine Ausleihquittung von der Lehrkraft zu unterschreiben. Dabei ist Inhalt und Zustand der Boxen von der Lehrkraft zu überprüfen. Etwaige fehlende oder defekte Einzelteile müssen ggf. handschriftlich auf der Ausleihquittung vermerkt werden, insofern die Mängel dort noch nicht gelistet sind.
Pflichten des/der Ausleihenden
Die Lehrkraft verpflichtet sich, die entliehenen Materialien sorgsam und sachgerecht zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Diese Verpflichtung trifft die verantwortliche Lehrkraft, auch wenn sie die Materialien Dritten (Kolleg/innen bzw. Schüler/innen) zur Nutzung überlässt.
Die Lehrkraft hat für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der entliehenen Gegenstände zu sorgen. Die Benutzung der entliehenen Gegenstände geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Lehrkraft. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust jeglicher Art, die durch den Gebrauch der Gegenstände entstehen. Der Verleiher übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch offene oder verdeckte Mängel an den Gegenständen verursacht werden.
Darüber hinaus hat die Lehrkraft die gültigen Arbeitssicherheitsvorschriften und die, den Materialien beigefügten, Arbeitssicherheitshinweise zu beachten. Vor Beginn der Arbeiten hat die Lehrkraft die Schüler auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Materialien und Werkzeuges hinzuweisen und wenn nötig zu schulen. Die Lehrkraft hat darauf zu achten, dass bei den Versuchen und Arbeiten die beigelegte „Persönliche Schutzausrüstung“ (Handschuhe und Schutzbrille) von den Teilnehmern getragen wird. Dies gilt insbesondere bei allen Säge-, Hammer- und Lötarbeiten. Weiterhin ist darauf zu achten, dass spitze Gegenstände oder Materialien, wie Nägel oder Schrauben, nicht auf dem Boden fallen oder liegen bleiben. Bei Fragen zum Thema Arbeitssicherheit ist unbedingt im Vorhinein Kontakt mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit Dipl- Ing. Herr Gluth, Fon 02303-272872 aufzunehmen.
Beschädigungen und Verlust von Gegenständen sind bei der Rückgabe unbedingt anzugeben, eventuelle Verschmutzungen sind selbst vor der Rückgabe zu beseitigen. Insbesondere die Einzelteile des Ausleihlabors müssen gespült zurückgegeben werden. Der Verleiher verpflichtet sich im Gegenzug, nach Rückerhalt der entliehenen Materialien innerhalb zweier Tage den Inhalt zu prüfen und Schäden unmittelbar anzuzeigen.
Durch Wiederbeschaffung, Reparatur oder Reinigung entstehende Kosten werden der Lehrkraft, die Beschädigung und Verunreinigung zu vertreten hat, in Rechnung gestellt. Die Lehrkraft haftet dabei auch für die ihre Schüler/innen.
Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Ausleihe gespeichert und verwendet und ggf. im Rahmen der Vertragsdurchführung an Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der Ausleihe notwendig ist. Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt.
Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze.